Haftungsauschluss

Haftungsverzicht & Teilnahmebedingungen

Speed Factory GmbH
Elmer Landstraße 49
36381 Schlüchtern

Stand: 25.02.26

  1. Die Veranstaltung dient ausschließlich der Verbesserung der Fahrsicherheit und der Fahrzeugbeherrschung. Sie ist keine Rennveranstaltung, es erfolgt keine Zeitnahme oder Wertung.
  2. Die Organisation liegt in den Händen der Speed Factory GmbH. Jeder Teilnehmer und Zuschauer verpflichtet sich, alle Regeln und Anweisungen des Veranstalters strikt einzuhalten.
  3. Jeder Fahrer, Beifahrer und Zuschauer muss vor Beginn der Veranstaltung diesen Haftungsverzicht unterzeichnen. Erst nach Abgabe der unterschriebenen Erklärung erhält der Teilnehmer ein Armband, das während der gesamten Veranstaltung sichtbar zu tragen ist. Ohne gültiges Armband ist eine Teilnahme oder Mitfahrt nicht möglich.
  4. Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung ist für alle Fahrer verpflichtend. Teilnehmer, die nicht am Briefing teilnehmen, können vom Fahrbetrieb ausgeschlossen werden.
  5. Zugelassen sind nur technisch einwandfreie Fahrzeuge mit geeigneten Abschleppösen. Fahrer müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein, Fahrzeugpapiere sind auf Verlangen vorzulegen.
  6. Das Tragen eines Helms ist jederzeit obligatorisch, sowohl für Fahrer als auch für Beifahrer.
  7. Der Teilnehmer verpflichtet sich ausdrücklich, nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Medikamenten zu fahren, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten.
  8. Beifahrer müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Bei minderjährigen Beifahrern (unter 18 Jahren) ist zwingend die Unterschrift mindestens eines Erziehungsberechtigten auf diesem Dokument erforderlich.
  9. Kein Fahrer darf sich oder andere gefährden. Sportlichkeit ist oberstes Gebot. Jegliche Form von Wettbewerb, Zeitnahme oder Rennen ist ausgeschlossen. Verstöße führen zum sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung.
  10. Unter keinen Umständen darf auf der Strecke angehalten oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren werden. Im Falle eines Unfalls oder einer Panne ist das Fahrzeug unverzüglich und sicher am Streckenrand abzustellen und auf Hilfe zu warten.
  11. Zuschauer sind entlang der Strecke verboten, außer in den ausdrücklich ausgewiesenen Zuschauerbereichen.
  12. Es ist ausdrücklich untersagt, ein Fahrzeug an eine nicht registrierte Person zu verleihen.
  13. Es gelten ausnahmslos die Lärmschutz-, Sicherheits- und Transpondervorschriften der jeweils genutzten Rennstrecke. Die Teilnehmer haben eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass bei einer drohenden oder festgestellten Überschreitung der zulässigen Lautstärke rechtzeitig geeignete Schalldämpfer (z.B. Silencer) montiert werden, um die Grenzwerte strikt einzuhalten. Bei einer (weiterhin bestehenden) Überschreitung des geltenden Lärmlimits wird das Fahrzeug vom Fahrbetrieb ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesem Fall nicht. Der vom Streckenbetreiber ausgegebene Transponder ist verpflichtend am Fahrzeug zu montieren. Fahrzeuge ohne funktionierenden Transponder dürfen nicht am Fahrbetrieb teilnehmen.
  14. Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der Veranstalter hat eine Motorsport-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, welche im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Ansprüche Dritter abdeckt. Eine weitergehende Haftung des Veranstalters, der Organisation, der Instruktoren oder der Marshalls ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind. Eigenschäden der Teilnehmer sowie nicht durch die Versicherung gedeckte Schäden werden nicht ersetzt.
  15. Die Haftung der Teilnehmer untereinander bleibt bestehen. Jeder Teilnehmer haftet für Schäden, die er anderen Teilnehmern oder deren Fahrzeugen zufügt. Die Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, vorab zu prüfen, ob die private Kfz-Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung Schäden abdeckt, die im Rahmen einer Veranstaltung auf einer Rennstrecke entstehen.
  16. Teilnehmer stellen den Veranstalter, dessen Mitarbeiter, Instruktoren, Helfer und den Streckenbetreiber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus von ihnen verursachten Schäden resultieren.
  17. Durch Teilnehmer verursachte Schäden an Anlagen und Einrichtungen des Streckenbetreibers, insbesondere Leitplanken, Zäune und Absperrungen, sowie Reinigungskosten z. B. nach Ölverlust oder Unfall werden dem Verursacher auferlegt. Der Veranstalter ist berechtigt, vom Streckenbetreiber geltend gemachte Beträge an den Verursacher weiterzugeben und abzurechnen.
  18. Speed Factory GmbH, die Organisation, die Instruktoren oder die Marshalls haften nicht für beschädigte, verlorene oder gestohlene Gegenstände.
  19. Instruktorfahrten und Taxifahrten (Mitfahrten in Teilnehmerfahrzeugen, Fahrzeugen des Veranstalters oder Instruktorenfahrzeugen) sind Teil der Veranstaltung. Der Haftungsverzicht gilt auch in diesen Fällen.
  20. Bei Nichteinhaltung dieser Regeln kann ein Ausschluss von der Teilnahme erfolgen.
  21. Im Falle einer Absage der Veranstaltung aus Gründen, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder Einschränkungen durch den Streckenbetreiber, können keine Rückerstattungen oder Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
  22. Mit Unterzeichnung dieses Dokuments willigen die Teilnehmer/Zuschauer ein, dass die Organisation sowie verbundene Unternehmen der Speed Factory GmbH das Recht haben, Fotos, Filme und Live-Videobilder dieser Veranstaltung auf der eigenen Website und auf sozialen Medien (z.B. YouTube, Instagram) zu veröffentlichen oder für Werbezwecke zu verwenden.
  23. Jeglicher Schaden, der durch die Nichteinhaltung dieser Regeln entsteht, kann von der Speed Factory GmbH bei dem betreffenden Teilnehmer geltend gemacht werden.
  24. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Haftungsverzichts unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.